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Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt und worauf müssen Sie achten?

Und was wäre der Grillspaß ohne Musik?

Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt und worauf müssen Sie achten?

Jedes Jahr im Frühling beginnt die Grillsaison in Deutschland. Auf dem Balkon zu grillen ist dabei eine weit verbreitete Variante, neben dem eigenen Garten oder im Park. Mit dem Grillen kommen dann auch die Fragen: Ist Grillen auf dem Balkon eigentlich erlaubt? Wie viel Rauch­ent­wicklung ist ok, bis die Nachbarn es nicht mehr hinnehmen müssen? Muss ich mich an bestimmte Uhrzeiten halten? Hier haben wir die Antworten.

Damit die Stimmung nicht kippt.

Grillen auf dem Balkon. Abendstimmung

Es kann so einfach sein: Sie sitzen mit Freunden auf dem Balkon und auf dem Grill brutzeln Würstchen und Steaks. Sie kommen ins Plaudern, die Stimmung ist entspannt. Doch dann: Es klingelt! Ihr Nachbar steht mit hochrotem Kopf vor der Tür. Begriffe wie „Geruchsbelästigung“ und „Nachspiel“ schallen durch den Hausflur. Und mit einem Ruck ist die ganze Entspannung dahin. So haben Sie sich das nicht vorgestellt. Aber haben Sie mit einem Grillabend wirklich Grenzen und Regeln gebrochen?

Grillen auf dem Balkon, aber mit Rücksicht.

Damit es nicht zu unangenehmen Situationen kommt, können Sie bereits vorsorgen: Informieren Sie die Nachbarn darüber, dass Sie am Wochenende grillen möchten. Bitten Sie im Vorfeld um Verständnis, falls es etwas lauter werden sollte. In Deutschland gibt es klare Grenzen, was Lärm angeht. Seien Sie ab 22 Uhr daher generell leiser.

Gegenseitige Rücksicht ist das A und O eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses. Mietrechts­ex­perten empfehlen z. B. vom Holzkohle- zum Gas- oder Elektro­grill zu wechseln, da diese weniger Rauch produ­zieren.

Beim Lärm haben Sie also einen gewissen Spielraum. Was allerdings ganz klar ist: Das Grillen mit offenem Feuer auf dem Balkon ist untersagt. Denken Sie nur an die Brandgefahr. Grillen auf dem Balkon ist mit Gas- oder Elektrogrill aber nicht verboten. Wichtig dabei ist, dass nicht zu viel Rauch entsteht, der die Nachbarn belästigen könnte. Die Bundesländer haben hier unterschiedliche Regelungen und auch Gerichtsurteile unterscheiden sich hier. Informieren Sie sich daher direkt vor Ort.

Antworten kann der Mietvertrag liefern.

Da die rechtlichen Bestimmungen nicht einheitlich sind, lohnt eventuell ein Blick in den Mietvertrag. Wenn Sie dort klare Regelungen finden und diese dann ignorieren, riskieren Sie eine Abmahnung und bei weiteren Verstößen sogar die Kündigung. Gut zu wissen: Der Vermieter darf nicht nachträglich ein Grillverbot in den Mietvertrag aufnehmen.

Ohne Musik macht Grillen auf dem Balkon nur halb so viel Freude.

Zu einem gelungenen Grillabend gehört natürlich auch gute Musik

Zu einem gelungenen Grillabend gehört natürlich auch gute Musik, die Sie – wie bereits erwähnt – aber 22 Uhr deutlich leiser stellen, oder direkt die Feier nach drinnen verlegen. Setzen Sie für die musikalische Begleitung auf das tragbare DAB+-Radio RX-D552 mit CD-Player, Bluetooth®-Funktion & USB-Anschluss. Gerade das digitale Radio DAB+ ist eine interessante Quelle für Musik. Hier finden Sie weitere Infos dazu.

Das Radio bietet Ihnen einen bemerkenswerten Bass: Dafür sorgen Bassreflex-Ports, deren Bauform für einen gleichmäßigen Luftstrom sorgt und klangbeeinträchtigende Luftverwirbelungen deutlich reduziert. Dank alternativem Batteriebetrieb stellen Sie das CD-Radio problemlos überall auf – auch auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten.

Frühling und Sommer können kommen: Wenn Sie sich im Vorfeld über die lokalen Regelungen informieren und Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen, kann der Grillspaß auf dem Balkon starten. Guten Hunger!